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OpenAIs erstes Hardware-Gerät ist ein beweglicher bildschirmloser Lautsprecher – und Apple verklagt das Unternehmen

TechCrunch
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OpenAIs erstes Hardware-Gerät ist ein beweglicher bildschirmloser Lautsprecher – und Apple verklagt das Unternehmen

OpenAIs erstes Hardware-Produkt nimmt Gestalt an: ein bildschirmloser Smart Speaker, der sich weniger wie ein Gadget und mehr wie ein Begleiter anfühlen soll – so berichten es Bloomberg, zitiert von TechCrunch und Fortune in dieser Woche. Das Gerät hat kein Display, bewegt sich mit eigenen mechanischen Teilen, um den Eindruck zu erwecken, es sei lebendig und gehorche nicht bloß Befehlen, und ist darauf ausgelegt, als ständig präsente KI-Präsenz im Zuhause zu fungieren.

Was das Gerät kann

Der Lautsprecher verbindet sich mit dem digitalen Leben der Nutzer, inklusive E-Mail, und kann Smart-Home-Geräte steuern, Medien abspielen, Fragen beantworten und Gespräche führen – alles angetrieben von ChatGPT sowie, speziell für Sprachinteraktion, OpenAIs fortschrittlicherem GPT-Live-Sprachmodell. Es ist zudem mit einer Kamera und anderen Sensoren ausgestattet, um seine physische Umgebung und den Kontext zu erfassen – und geht damit über das hinaus, was herkömmliche Smart Speaker von Amazon oder Google derzeit bieten.

Das Projekt geht auf OpenAIs 6,5 Milliarden Dollar schwere Übernahme von io Products zurück, dem Hardware-Startup, das der ehemalige Apple-Designchef Jony Ive mitbegründet hatte, und das im vergangenen Jahr angekündigt wurde. Ives Designstudio LoveFrom arbeitet bereits seit rund zwei Jahren mit OpenAI an dem Gerät, bevor die Details durch die Berichterstattung dieser Woche öffentlich wurden, so Fortune. Zum Team gehören mehrere Ingenieure, die zuvor bei Apple am iPhone und Mac gearbeitet haben.

Apples Klage

Die Geschichte nahm diese Woche eine schärfere Wendung, als Apple vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien Klage gegen OpenAI und zwei ehemalige Apple-Mitarbeiter einreichte. Darin wird behauptet, OpenAI habe seine Hardware-Abteilung auf Insiderwissen aufgebaut, das von Ex-Apple-Mitarbeitern erlangt wurde. Laut Apples Beschwerde befragte OpenAI ehemalige Apple-Angestellte zu vertraulichen Projekten und forderte sie auf, Prototypen mitzubringen. Apples Einreichung beschreibt OpenAIs Hardware-Geschäft als „auf den wackeligsten Fundamenten ruhend, bis ins Mark verdorben durch die illegale Nutzung unrechtmäßig angeeigneter Geschäftsgeheimnisse“.

Ein OpenAI-Sprecher wies die Vorwürfe zurück und erklärte, das Unternehmen habe kein Interesse an firmeneigenen Informationen Dritter und bleibe darauf fokussiert, „innovative Technologie zu entwickeln, die Menschen überall befähigt“. Keines der beiden Unternehmen hat in dieser Phase weitere rechtliche Schritte öffentlich gemacht.

Warum das wichtig ist

Dies ist OpenAIs erster Vorstoß in physische Hardware, seit ChatGPT zum Mainstream-Produkt wurde, und bringt das Unternehmen in direkte Konkurrenz zu den Smart-Speaker-Kategorien, die Amazon und Google seit einem Jahrzehnt besetzen, sowie zu aufkommender KI-Begleiter-Hardware von Startups. Anders als ein Smartphone oder ein Headset ist ein bildschirmloser, ausdrucksstarker Begleiter eine echte Hardware-Wette – eine, die darauf angewiesen ist, dass ein Gerät ohne Bildschirm vertrauenswürdig und nützlich genug wirkt, um dauerhaft im Zuhause zu bleiben.

Die Klage fügt eine zweite Dimension hinzu: Sollten Apples Behauptungen zu Geschäftsgeheimnissen vor Gericht verfangen, könnte dies OpenAIs Hardware-Fahrplan verzögern oder umgestalten – unabhängig davon, wie überzeugend das Produkt selbst ist. Da Ives Team mehrere ehemalige Apple-Hardware-Veteranen umfasst, wird der Fall sich wohl darum drehen, wo Designinspiration endet und unrechtmäßig angeeignete vertrauliche Informationen beginnen – eine Unterscheidung, die Gerichte in Streitigkeiten um Geschäftsgeheimnisse mit ausgeschiedenen Mitarbeitern historisch nur schwer klar ziehen konnten.

Weder Starttermin noch Preis wurden bekannt gegeben. Wie von TechCrunch berichtet.

Originally reported by TechCrunch. Read the original article for additional details.

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