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Die EU wirft Meta vor, unter 13-Jährige nicht wirksam von Instagram und Facebook fernzuhalten

European Commission
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Die EU wirft Meta vor, unter 13-Jährige nicht wirksam von Instagram und Facebook fernzuhalten

Die Europäische Kommission teilte am 29. April mit, sie habe vorläufig festgestellt, dass Meta gegen den Digital Services Act verstoßen habe, weil Instagram und Facebook nicht genug getan hätten, um Kinder unter 13 Jahren von den Plattformen fernzuhalten.

Der Fall ist wichtig, weil er die europäischen Plattformregeln von allgemeinen Versprechen zur Kindersicherheit zu einem konkreten Vollzugstest macht: Kann eine sehr große Plattform ihre eigene Altersgrenze tatsächlich durchsetzen? Nach Ansicht der Kommission verhinderten Metas Systeme weder zuverlässig die Registrierung Minderjähriger noch entfernten sie bereits aktive Konten schnell genug.

Die Zusammenfassung der Kommission beschreibt einen einfachen, aber folgenreichen Schwachpunkt. Kinder unter 13 Jahren konnten demnach bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum eingeben und trotzdem ein Konto anlegen, während Metas Kontrollen nicht stark genug waren, um dieses selbst angegebene Alter wirksam zu prüfen.

Das klingt zunächst nach einem Verfahrensdetail, berührt aber den Kern des Digital Services Act. Das Gesetz verlangt von sehr großen Plattformen nicht nur veröffentlichte Sicherheitsrichtlinien. Es erwartet, dass sie Risiken auf Plattformebene bewerten und echte Minderungsmechanismen einführen, besonders wenn Minderjährige betroffen sind.

Meta kann nun die Akte prüfen und antworten, bevor das Verfahren weitergeht. Für die Branche ist die Botschaft trotzdem klar: Altersbarrieren, die überwiegend auf Selbstauskunft beruhen, lassen sich deutlich schwerer verteidigen, wenn Aufsichtsbehörden testen können, ob sie tatsächlich funktionieren.

Wie die Europäische Kommission darlegte, könnte der Fall zu einem wichtigen Maßstab dafür werden, wie Kinderschutz-Compliance auf großen sozialen Plattformen gemessen wird, nicht nur bei Nischendiensten oder Erwachsenenseiten.

Originally reported by European Commission. Read the original article for additional details.

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