EU will AWS und Azure als DMA-Gatekeeper einstufen, quantitative Schwellenwerte umgehen

Die Europäische Kommission hat Amazon und Microsoft heute mitgeteilt, dass sie ihre Cloud‑Sparten – Amazon Web Services und Microsoft Azure – als Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte betrachtet, auch wenn keiner der beiden Dienste die quantitativen Schwellenwerte der Verordnung erreicht. Es ist das erste Mal, dass Brüssel DMA‑Gatekeeper‑Regeln direkt auf Cloud‑Infrastruktur anwendet.
Die DMA wurde um harte Zahlen herum aufgebaut: Mindestjahresumsatz in der EU, Anzahl aktiver Nutzer und Marktpräsenz‑Kennzahlen, die automatisch die Einstufung als Gatekeeper auslösen. AWS und Azure erfüllen keinen der cloud‑spezifischen Schwellenwerte. Anstatt sich zurückzuziehen, hat die Kommission den qualitativen Weg der Verordnung beschritten und argumentiert, dass beide Dienste unabhängig von den Zahlen als „wichtige Zugangs‑Schnittstelle" zwischen Unternehmen und ihren EU‑Kunden fungieren.
Was die Einstufung als Gatekeeper bedeuten würde
Sollte die Einstufung die rechtlichen Anfechtungen der Unternehmen überstehen, müssten AWS und Azure die gesamten DMA‑Pflichten erfüllen: keine Bevorzugung eigener Dienste gegenüber Wettbewerbern, verpflichtende Interoperabilität mit konkurrierenden Cloud‑Anbietern und Datenportabilitätsregeln, die die Wechselkosten senken sollen. Die Kommission nannte ausdrücklich Lock‑in‑Effekte und hohe Wechselkosten als Kernproblem – Unternehmen, die auf AWS oder Azure aufbauen, haben bei einem Wechsel des Anbieters enorme Migrationshürden.
Beide Unternehmen haben Einwände erhoben. Amazon argumentierte öffentlich, dass die Anwendung der DMA auf die Cloud „die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz wegregulieren" würde. Keines der Unternehmen wurde bisher formell eingestuft. Die vorläufige Feststellung leitet eine Verteidigungsphase ein, in der beide Firmen die Argumentation der Kommission anfechten können, bevor eine endgültige Entscheidung erwartet wird – innerhalb weniger Monate.
Der KI‑Infrastruktur‑Aspekt
Die Exekutiv‑Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Henna Virkkunen, hat den KI‑Subtext festgehalten: Cloud‑Dienste seien zu einer „Voraussetzung für KI" geworden, mehr als die Hälfte der EU‑Unternehmen sei inzwischen darauf angewiesen. Brüssel reguliert nicht nur Cloud‑Infrastruktur – es versucht zu verhindern, dass die grundlegende Schicht unter der europäischen KI‑Entwicklung zu einem abgeschotteten Duopol wird.
AWS und Azure kontrollieren zusammen schätzungsweise 57 % der europäischen Cloud‑Infrastrukturausgaben. Rechnet man Google Cloud hinzu, entfallen auf drei Anbieter rund 80 % des Marktes. Die vorläufigen Feststellungen folgen einer siebenmonatigen Untersuchung der Kommission. Wie von TNW und der offiziellen Pressemitteilung der Europäischen Kommission (IP/26/1444) vom 25. Juni 2026 berichtet.
Originally reported by The Next Web / European Commission. Read the original article for additional details.
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