EU-KIDS-Gesetz zwingt KI-Begleiter zur Standardabschaltung für Kinder und begrenzt soziale Medien nach Alter

Die Europäische Kommission stellte am 17. September das EU-KIDS-Gesetz vor, eine umfassende Regelung zum Kinderschutz, die soziale Medien, Video-Sharing-Plattformen, Online-Spiele, App-Stores, Betriebssysteme und — erstmals in der EU-Plattformregulierung — KI-Begleiter und Konversations-Chatbots abdeckt. Die am direktesten auf KI-Produkte zielende Regel: Begleiter-Chatbots müssen für Minderjährige standardmäßig ausgeschaltet sein und dürfen nicht auf eine Weise interagieren, die emotionale Abhängigkeit erzeugt.
Das Gesetz etabliert ein gestaffeltes Alterssystem für soziale Plattformen. Kinder unter 13 Jahren können überhaupt nicht auf soziale Medien zugreifen. Zwischen 13 und unter 15 Jahren gibt es eingeschränkten Zugang über ein von einem Elternteil verwaltetes „Mini-Konto“, begrenzt auf eine Stunde tägliche Nutzung. Ab 15 Jahren können Minderjährige ihr eigenes Konto ohne Zeitlimit öffnen und verwalten.
Über die Altersstufen hinaus schreibt das KIDS-Gesetz „Sicherheit durch Design“-Standardeinstellungen vor, einschließlich Beschränkungen für endloses Scrollen und variable Belohnungsmechaniken für Minderjährige sowie ein Verbot von Push-Benachrichtigungen während der üblichen Schlafzeiten.
Ursprünglich berichtet von European Commission. Lesen Sie den Originalartikel für weitere Details.
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