EU-Gericht weist Apples DMA-Gatekeeper-Anfechtung zurück und erzwingt vollständige App Store-Compliance

Das Gericht der Europäischen Union wies am 8. Juli 2026 Apples dreigliedrige rechtliche Anfechtung seiner Einstufung als Gatekeeper im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) zurück, fügte dem iPhone-Hersteller eine vernichtende Niederlage zu und festigte die Autorität des Regulierungsrahmens über den App Store und iOS.
Was das Gericht entschied
Apple hatte argumentiert, dass seine App Stores auf iPhone, iPad, Mac, Apple TV und Apple Watch jeweils als separate Dienste bewertet werden sollten – eine Aufteilung, die seinen regulatorischen Fußabdruck unter dem DMA verringert hätte. Das Gericht wies dieses Argument entschieden zurück und stellte fest, dass die verschiedenen App Stores von Apple „alle die gleiche Aufgabe erfüllen, nämlich Entwickler mit Nutzern zu verbinden“, unabhängig vom Gerät. Die Einstufung des App Store und iOS als zentrale Plattformdienste durch die Europäische Kommission im Jahr 2023, die DMA-Verpflichtungen unterliegen, bleibt bestehen.
Eine dritte Anfechtung – bezüglich der Einbeziehung von iMessage in den DMA-Anwendungsbereich – wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt und erhielt keine inhaltliche Entscheidung.
Was Apple nun tun muss
Mit der Bestätigung seines Gatekeeper-Status steht Apple vor Verpflichtungen, die es zwei Jahre lang bekämpft hat. Dazu gehören die Zulassung von App-Stores Dritter auf iOS, die Erlaubnis für Entwickler, Nutzer zu alternativen Zahlungsabwicklern außerhalb des Apple-Systems zu lenken, und die Verbesserung der Interoperabilität zwischen dem iPhone und Hardware Dritter wie Kopfhörern und Smart-Home-Geräten.
Das Unternehmen befindet sich bereits in aktiven Verfahren wegen Nichteinhaltung mit der Europäischen Kommission bezüglich der App Store-Regeln – ein separater Durchsetzungsweg, der durch dieses Urteil schwerer anfechtbar wird. Apple kann während eines laufenden Rechtsmittels den Betrieb normal fortsetzen, aber die zugrundeliegenden Verpflichtungen sind nun rechtlich verankert.
Eine neue Verfahrensregel für alle Gatekeeper
Über Apple hinaus legt das Urteil ein Sequenzierungsprinzip fest, das für alle sechs DMA-designierten Gatekeeper gilt – Apple, Google, Meta, ByteDance und andere. Gatekeeper können DMA-Verpflichtungen nicht mehr abstrakt anfechten. Sie müssen auf eine spezifische Durchsetzungsanordnung der Kommission warten, bevor sie eine gerichtliche Überprüfung dieser bestimmten Verpflichtung beantragen können.
Diese Verfahrensänderung unterbindet eine wichtige Verzögerungstaktik. Bisher konnte ein Gatekeeper die allgemeine Gültigkeit einer Verpflichtung vor einer Durchsetzungsmaßnahme anfechten und so die Compliance-Anforderungen faktisch für Jahre einfrieren. Nach der neuen Sequenzierungsregel hat die Einhaltung der Vorschriften Vorrang; die gerichtliche Überprüfung erfolgt erst nach Erlass einer spezifischen Anordnung.
Rechtsweg und geopolitischer Hintergrund
Apple kann noch in Rechtsfragen beim Gerichtshof der Europäischen Union, dem höchsten Gericht Europas, Berufung einlegen. Die Tatsachenfeststellungen – einschließlich der Schlussfolgerung des Gerichts, dass die App Stores auf allen Apple-Geräten einen einheitlichen Dienst darstellen – sind jedoch nun rechtskräftig und können in der Berufung nicht erneut angefochten werden.
Das Urteil erhöht den Druck auf die EU-US-Technologiebeziehung. Die Trump-Administration hat die europäische Digitalregulierung, die sich gegen US-Unternehmen richtet, wiederholt infrage gestellt, und ein klarer gerichtlicher Sieg Brüssels gegen das größte Unternehmen des Silicon Valley wird diese Dynamik verschärfen. Meta erzielte letzten Monat einen Teilerfolg bezüglich seiner DMA-Einstufung; Apples Totalverlust hier bildet einen scharfen Kontrast.
Wie zuerst von The Next Web berichtet, wurde das Urteil am 8. Juli 2026 verkündet.
Originally reported by The Next Web. Read the original article for additional details.
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