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EU AI Act: Transparenzpflichten treten heute in Kraft — Chatbots müssen sich offenbaren, Deepfakes müssen gekennzeichnet werden

European Commission
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EU AI Act: Transparenzpflichten treten heute in Kraft — Chatbots müssen sich offenbaren, Deepfakes müssen gekennzeichnet werden

Heute tritt Artikel 50 des EU Artificial Intelligence Act in Kraft — das Transparenzkapitel der Verordnung, das ab sofort für alle Anbieter und Betreiber bindend ist, deren KI-Ausgaben europäische Nutzer erreichen, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

Die Regeln gliedern sich in vier konkrete Pflichten. Erstens müssen interaktive KI-Systeme — Chatbots, Sprachassistenten, autonome Agenten — Nutzer im Vorfeld darüber informieren, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Die Ausnahme ist eng gefasst: Eine Offenlegung ist nur dann unnötig, wenn eine angemessen informierte Person dies bereits wissen würde. Der Einsatz eines Kundenservice-Bots ohne den Hinweis, dass es sich um KI handelt, ist seit heute innerhalb der EU potenziell ein Verstoß gegen die Regulierung.

Zweitens müssen Anbieter generativer KI-Tools, die synthetische Audio-, Bild- oder Videoinhalte erzeugen, maschinenlesbare Markierungen in diesen Inhalten einbetten und Erkennungswerkzeuge bereitstellen. Der EU Code of Practice empfiehlt zwei Markierungsebenen — digital signierte Metadaten plus ein nicht wahrnehmbares Wasserzeichen. Bei frei formuliertem Text ist mindestens die Wasserzeichenebene erforderlich.

Drittens müssen Systeme, die Emotionen von Nutzern analysieren oder sie biometrisch kategorisieren, diese Personen klar und spätestens bei der ersten Interaktion informieren. Viertens müssen Deepfakes und KI-generierte Texte zu Angelegenheiten des öffentlichen Interesses ausdrücklich als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden — mit einer engen künstlerischen Ausnahme, bei der die Kennzeichnung im Abspann statt im laufenden Inhalt erscheinen darf.

Die Strafen sind erheblich. Bei Nichteinhaltung drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für große Technologieunternehmen übertrifft die 3-%-Schwelle des weltweiten Umsatzes die feste Obergrenze bei Weitem, was dies zu einem realen finanziellen Risiko macht und nicht zu einer symbolischen Geldstrafe.

Diese Transparenzregeln unterscheiden sich von den Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme an anderer Stelle im AI Act — und sind weniger anspruchsvoll. Sie gelten für jedes KI-System, das in eines der vier abgedeckten Szenarien fällt, ob es sich um ein hochentwickeltes Enterprise-Tool oder einen einfachen Chatbot zur Tischreservierung handelt. Jede Interaktion mit EU-Nutzern bringt ein Unternehmen in den Anwendungsbereich.

Die Europäische Kommission bestätigte, dass die Durchsetzung heute beginnt, koordiniert zwischen dem AI Office und den nationalen Behörden. Es gilt eine Übergangsbestimmung: Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August eingesetzt wurden, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, maschinenlesbare Markierungen zu ihren Inhaltsausgaben hinzuzufügen — die Offenlegungspflicht für Chatbots gilt jedoch ab sofort ohne Übergangsfrist, wie das Pressereferat der Kommission mitteilte.

Unternehmen, die KI-Compliance-Arbeiten aufgeschoben haben, stehen nun unter echtem Zeitdruck. Die Regeln sind in Kraft, die Durchsetzungsmechanismen sind eingerichtet, und die Bußgeldstruktur ist hoch genug, um auch für große Organisationen relevant zu sein.

Originally reported by European Commission. Read the original article for additional details.

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